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Amtliche Bekanntmachungen und Bürgerbeteiligung

Hier informieren wir Sie über aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt nach dem § 3 Abs. 1 bzw. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB oder nach dem § 4a Abs. 3 BauGB.

Der Gesetzgeber hat mit diesen Paragraphen des Baugesetzbuches (BauGB) den Rahmen für die vorgeschriebenen Bürger- und Behördenbeteiligungen festgelegt. Ort und Dauer der Auslegung bzw. Beteiligung werden entsprechend bekanntgegeben.

Während der Auslegungsdauer können Anregungen zu dem Entwurf während der Dienstzeit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis eingereicht werden. Anmerkungen, die nicht fristgerecht eingehen, werden möglicherweise nicht berücksichtigt, wenn über den Bauleitplan entschieden wird.

Für die hier bereitgestellten Daten wird keine Garantie auf Vollständigkeit und Lesbarkeit sowie keine Haftung für durch die Nutzung dieser Daten auftretende Schäden bei Dritten durch den Betreiber dieser Seite übernommen. Sie dienen ausschließlich ergänzend zu der tatsächlich stattfindenden öffentlichen Auslegung, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers, in der Stadt Zella-Mehlis.

Bebauungsplan „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis