Das Fundbüro der Stadtverwaltung Zella-Mehlis

Wenn Sie im Einzugsgebiet der Stadt Zella-Mehlis eine verlorene Sache gefunden haben und keine Hinweise auf die rechtmäßige Eigentümerin bzw. den rechtmäßigen Eigentümer haben, um sie zurückzugeben, bringen Sie den Fund bitte entsprechend § 965 BGB unverzüglich ins Fundbüro der Stadt Zella-Mehlis. Lediglich Gegenstände mit einem Veräußerungswert unter 10,00 Euro (sog. Bagatellfunde) sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.

Findet sich innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ab Anzeigedatum (gemäß § 973 BGB) keine Eigentümerin oder kein Eigentümer, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

Verzichten Sie entweder von vornherein oder durch Nichtabholung auf das Eigentum, geht dieses Recht gemäß § 976 BGB auf die Stadt Zella-Mehlis über. Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird Sie dann gemäß § 979 BGB versteigert.

Kontakt
Fachdienst Pass- und Meldewesen
sowie Fundbüro

Frau Kehr
Tel: +49 (0) 3682 / 852 330

kehr@zella-mehlis.de

Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen beim „Pass- und Meldewesen“ der Stadt Zella-Mehlis notwendig, um einerseits den Verlust anzuzeigen und andererseits neue Dokumente zu beantragen.

  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)