Unterstützung für zukunftsfähiges Wohnen
Die Städtebauförderung der Stadt Zella-Mehlis
Die Städtebauförderung ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern, das darauf abzielt, städtebauliche Defizite zu beseitigen und strukturelle sowie funktionale Probleme in urbanen Gebieten zu lösen. Neben der finanziellen Unterstützung von Sanierungsprojekten an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Gebäuden können auch private Bausanierungen durch die Städtebauförderung gefördert werden.
Für eine Förderung durch den Bund und das Land Thüringen ist die Festlegung eines Entwicklungs- oder Sanierungsgebiets erforderlich. In Zella-Mehlis erstreckt sich dieses vom Zellaer Markt bis zum Mehliser Markt.
Eine private Sanierungsmaßnahme kann nur dann gefördert werden, wenn sich Ihr Grundstück innerhalb dieses Sanierungsgebiets befindet. Der Bund übernimmt ein Drittel der förderfähigen Kosten für die Städtebauförderung. Die restlichen zwei Drittel werden von Thüringen und der Stadt Zella-Mehlis finanziert. Die Förderung durch Städtebaufördermittel ist von der ausreichenden Bereitstellung durch den Bund, Thüringen und Zella-Mehlis abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die genaue Position des Sanierungsgebiets im Stadtkern von Zella-Mehlis finden Sie im Geoportal der Stadt. Dort ist auch die Sanierungssatzung samt Anlagen einsehbar.
Abhängig vom Umfang der Sanierungsmaßnahme können verschiedene Förderinstrumente zu Einsatz kommen:
Gesamtsanierung (Erneuerung Innen und Außen)
Teilsanierung (Erneuerung mehrerer Bauteile)
Sanierung kleinerer Maßnahmen (Erneuerung einzelner Bauteile)
Beispiele für entsprechende Sanierungsmaßnahmen sind u. a.:
Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
Erneuerung von Fenstern und Türen
Neugestaltung der Fassade
Erneuerung der Einfriedung (Zaun & Tor)
Neugestaltung des Hofbereichs
Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Gas, Wasser, Abwasser),
aber auch Fußböden, Innenputz und Türen, Sanitärausstattung
Welche Zuschüsse mit den unterschiedlichen Förderinstrumenten einhergehen, können Sie in dieser Übersicht nachlesen.
Sie haben das Recht auf eine kostenfreie Bauberatung durch die Stadtverwaltung Zella-Mehlis und den Sanierungsberater und erhalten besondere steuerliche Vergünstigungen für Sanierungsaufwendungen nach dem Einkommenssteuergesetz.
Sie haben dafür wiederum die Pflicht, alle Baumaßnahmen an den äußeren Gebäudeteilen und Außenanlagen offiziell bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Außerdem müssen Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahme die gebührenfreie „Sanierungsrechtliche Genehmigung“ bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis einholen.