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Lärmkartierung in Zella-Mehlis

Am 30. Juni 2005 wurde in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualität der Lärmminderungsplanung. Es schreibt vor, dass die Lärmbelastung und die Anzahl der betroffenen Personen in Ballungsräumen sowie entlang von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen rechnerisch ermittelt und in einer Lärmkartierung dokumentiert werden müssen.

Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden. Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit den §§ 47a ff. BImSchG. Die vierte Runde der Lärmkartierung wurde erfolgreich vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) abgeschlossen. Die Lärmkarten, als Ergebnisse der Lärmkartierung, sind auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.

Lärmaktionsplanung in Stadt Zella-Mehlis

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen für die Erstellung von Lärmaktionsplänen zuständig. Diese Pläne dienen der Erfassung, Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Stadt Zella-Mehlis hat im Jahr 2009 ihren ersten Lärmaktionsplan verabschiedet (Beschluss des Stadtrates, DS-Nummer: 2009/0019).