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Der Stadtanzeiger Zella-Mehlis

Das Amtsblatt der Stadt Zella-Mehlis beinhaltet neben Informationen zu aktuellen kommunalen Beschlüssen auch aktuelle Nachrichten aus der Stadt und deren Entwicklung sowie Infos über Vereinstätigkeiten, kommende Aktivitäten in der Stadt sowie Feste und Veranstaltungen.

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Einen Artikel im Stadtanzeiger veröffentlichen

Wenn Sie einen Beitrag im Stadtanzeiger einbringen möchten, informieren Sie sich bitte im Vorfeld über unsere Redaktionsrichtlinien. Die geplanten Termine für Redaktionsschlüsse und das Erscheinungsdatum der kommenden Ausgaben finden Sie im Folgenden.

FAQ zu unseren Redaktionsrichtlinien

Im Amtsblatt werden amtliche Mitteilungen, Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen aus der Stadtverwaltung und über Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse veröffentlicht.

Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden kostenfrei abgedruckt. Kirchen, Vereine und Verbände sollen in Zella-Mehlis ansässig sein. Über eine Veröffentlichung entscheidet die Redaktion des Amtsblattes.

Ein Text sollte maximal 2.000 Zeichen inklusive Leerzeichen lang sein.

 

Die per Mail eingereichten Dateien sind als offene Textdateien im Word-Format (Dateiendung: .docx) oder im Open-Office-Format (Dateiendung: .odt) einzureichen.
PDF-Dateien sind zu vermeiden.

Ja, ein Bild pro Artikel. Im Idealfall ist das Foto zwischen 1 und 3 MB groß, um eine gute Druckqualität zu gewährleisten.

Die Texte müssen grundsätzlich in digitaler Form bei der Redaktion eingereicht werden. Senden Sie der Redaktion bitte eine Mail an stadtanzeiger@zella-mehlis.de.

Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu den Terminen geht es hier.

Grundsätzlich entscheidet die beim Büro des Bürgermeisters angesiedelte Redaktion über eine Veröffentlichung. Der Platz im Stadtanzeiger ist begrenzt, daher wird eine Auswahl getroffen.

Parteipolitische Nachrichten sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare bleiben unberücksichtigt. Weiterhin werden keine politischen Meinungsäußerungen gleich welcher Ausrichtung veröffentlicht. Das Amtsblatt der Stadt Zella-Mehlis veröffentlicht keine Aufrufe zur Teilnahme an Versammlungen gleich welcher Art.

Reiseausschreibungen, externe Traueranzeigen, Danksagungen an Firmen und Einzelpersonen, externe Stellenausschreibungen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen und Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder und Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden.

Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe abgedruckt.

Für die redaktionelle Gestaltung ist die beim Büro Bürgermeister angesiedelte Redaktion des Amtsblattes zuständig. Diese ist telefonisch unter 03682/852-103 und per E-Mail: stadtanzeiger@zella-mehlis.de erreichbar.

Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe abgedruckt.

Altersjubilare, bitte melden!

Ihre Gratulation im Stadtanzeiger
Die Stadt Zella-Mehlis ehrt ihre Jubilare ab dem 70. Geburtstag jedes 5. Jahr und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr mit großer Freude im Stadtanzeiger. Aufgrund der Datenschutzverordnung benötigen wir dazu das entsprechende Formular ausgefüllt und vom Jubilar oder der Jubilarin unterschrieben zurück. Damit wir rechtzeitig gratulieren können, benötigen wir die Angaben spätestens einen Monat vor dem Geburtstagsjubiläum.

Geplante Termine

Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinung

1

17.12.2024

11.01.2025

2

13.01.2025

25.01.2025

3

27.01.2025

08.02.2025

4

10.02.2025

22.02.2025

5

24.02.2025

08.03.2025

6

10.03.2025

22.03.2025

7

24.03.2025

05.04.2025

8

07.04.2025

19.04.2025

9

17.04.2025

03.05.2025

10

05.05.2025

17.05.2025

11

19.05.2025

31.05.2025

12

02.06.2025

14.06.2025

13

16.06.2025

28.06.2025

14

30.06.2025

12.07.2025

15

14.07.2025

26.07.2025

16

28.07.2025

09.08.2025

17

11.08.2025

23.08.2025

18

25.08.2025

06.09.2025

19

08.09.2025

20.09.2025

20

22.09.2025

04.10.2025

21

06.10.2025

18.10.2025

22

20.10.2025

01.11.2025

23

03.11.2025

15.11.2025

24

17.11.2025

29.11.2025

25

01.12.2025

13.12.2025