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Die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Zella-Mehlis

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Anordnung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung im öffentlichen Verkehrsraum geht, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, Fahren oder zur sonstigen Straßennutzung benötigen oder Sondernutzungserlaubnisse brauchen, z. B. zum Aufstellen von Gegenständen im öffentlichen Verkehrsraum.

Kontakt
Fachdienst Untere Straßenverkehrsbehörde &
Fachdienst Allgemeine Ordnung und Sicherheit

Herr Oliver Gießler
Tel.: + 49 (0) 3682 / 852 - 328

giessler@zella-mehlis.de

Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen im öffentlichen Raum

Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer (Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind sowie ob und wie der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrungen – zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Außerdem wird vorgegeben ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

  • Ausgefülltes Antragsformular auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

  • Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der „Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum“

  • Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z. B. Umleitungen)

  • bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung): Vorlage des Signalzeitenplanes

Die Unterlagen können alternativ komplett digital als Anhang in einer Mail gesendet werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

giessler@zella-mehlis.de

  • Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang jeder einzelnen zu erteilenden Anordnung.

  • Die GebOSt legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro pro Genehmigung bzw. Verlängerung fest.

  • Bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, also wenn die verkehrlichen Auswirkungen gering ausfallen.

  • Bei Arbeitsstellen von längerer Dauer muss der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, also wenn umfangreiche Abstimmungen erforderlich werden.

Eine Verkehrsrechtliche Anordnung wird auch zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzuges benötigt. Die Beauftragung einer Verkehrssicherungsfirma zum Stellen der Verkehrszeichen erfolgt durch den Antragsteller eigenständig.

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (RSA)

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach VAO §45 StVO (PDF-Formular)

Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gem. § 29 Abs. 2 StVO der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr, wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge, eingeschränkt wird.

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Zeitpunkt bzw. Dauer der Veranstaltung

  • Lageplan bzw. Skizze vom Veranstaltungsbereich

  • Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder Veranstalter-Erklärung

Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Bei notwendigen Straßensperrungen o. ä. im Rahmen der Veranstaltung ist zusätzlich eine Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO erforderlich.

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung oder Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung wegen (PDF-Formular)

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen (PDF-Formular)

Behindertenparkausweis (aG und BI)

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.

  • Antrag auf einen Behindertenausweis (aG oder BI)

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl und ein Passbild (3,5 × 4,5 cm ohne Rand), bei Verlängerung die bisherige Parkerleichterung, die Ausnahmegenehmigung sowie ein Passbild (3,5 × 4,5 cm ohne Rand)

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Antrag auf einen Behindertenparkausweis (PDF-Formular)

Behindertenparkausweis (für besondere Gruppen von Schwerbehinderten)

Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ nur knapp verfehlen. Das Sozial- bzw. Versorgungsamt stellt bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird. Diese Parkerleichterungen gelten seit 2009 für das ganze Bundesgebiet.

  • Antrag auf einen Behindertenausweis (für besondere Gruppen)

  • Bescheinigung des Sozial- bzw. Versorgungsamtes

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Antrag auf einen Behindertenparkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (PDF-Formular)

Bewohnerparkausweis

Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, dass der Antragsteller nachweislich in dem entsprechenden Quartier seinen Wohnsitz hat.

  • Ausgefüllter Antrag auf einen Bewohnerparkausweis

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Fahrzeugschein

  • Nutzungsbestätigung (wenn Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist)

Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

25,00 Euro (Bewohnerparkausweis hat die Gültigkeit von einem Jahr)

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum

Wenn öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften genutzt werden sollen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

  • Informationsstände

  • Werbeaufsteller/Werbetafeln

  • Fahrradständer

  • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)

  • Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baufahrzeugen

  • Lagern von Baumaterialien

  • Container- und Gerüststellung

  • Ausgefüllter Antrag auf Ausnahmegenehmigung

  • Ausnahmegenehmigung nach §46 StvO für Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Pflegedienst

  • Personalausweis

  • Fahrzeugschein

  • Gewerbeerlaubnis

  • Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ausnahmegenehmigung nach §46 StvO für Handwerksbetriebe, im sozialen Dienst Tätige und Handeslvertreter (PDF-Formular)

Sonstige Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt weiterhin Ausnahmegenehmigungen von Verboten im fließenden Verkehr für die Fahrtwegbestimmungen von Gefahrgut-Transporten, für Großraum- und Schwertransporte sowie über das Sonntagsfahrverbot.

Außerdem erteilt sie Ausnahmegenehmigungen zum Befahren und Parken in der Fußgängerzone und über die Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und Tragen von Schutzhelmen.

Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten (PDF-Formular)

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonntagsfahrverbotes oder der Ferienreiseverordnung (PDF-Formular)

  • Antrag auf Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes oder Befreiung vom Tragen des Schutzhelmes (PDF-Formular)