Schlichten statt Richten – wir helfen Ihnen gern weiter
Schiedsstelle Zella-Mehlis
Gemäß dem „Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG)“ unterhält Zella-Mehlis, wie jede Gemeinde in Thüringen, eine Schiedsstelle, um im besten Falle Streitigkeiten zwischen Beteiligten außergerichtlich zu klären.
Die Schiedsstelle ist insbesondere in bestimmten bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und strafrechtlichen Verfahren zuständig, zum Beispiel:
vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Wert die Summe von 750 Euro nicht übersteigt
Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 906, 910, 911, 923 BGB und Art. 124 EGBGB (sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt)
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (sofern nicht in Presse oder Rundfunk begangen)
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des AGG.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen sowie Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Sie werden vom Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis auf fünf Jahre gewählt. Derzeit ist in Zella-Mehlis Herr Michael Schlütter Schiedsmann, stellvertretender Schiedsmann ist Herr Thomas Benneckenstein.
Nach erfolgloser Schlichtung bleibt den Parteien der weitere Weg zu einer gerichtlichen Entscheidung durch das Amtsgericht offen. Dies ist auch bei „Nichteinhaltung“ der im Vergleich erzielten und unterschriebenen Vereinbarung möglich, dann dient das Protokoll der Verhandlung als vollstreckbarer Titel vor Gericht.
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