Schlichten statt Richten – wir helfen Ihnen gern weiter
Schiedsstelle Zella-Mehlis
Gemäß dem „Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG)“ unterhält Zella-Mehlis, wie jede Gemeinde in Thüringen, eine Schiedsstelle, um im besten Falle Streitigkeiten zwischen Beteiligten außergerichtlich zu klären.
Die Schiedsstelle ist insbesondere in bestimmten bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und strafrechtlichen Verfahren zuständig, zum Beispiel:
Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens
Schadensersatz aus solchen Rechtsgeschäften und aus deliktischen Handlungen
Schmerzensgeld
Herausgabe-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
Unterhaltsansprüche, soweit diese nicht die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Kindern betreffen
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen sowie Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle nehmen die Schiedspersonen wahr. Sie werden vom Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis auf fünf Jahre gewählt. Derzeit ist in Zella-Mehlis Herr Uwe Hirte Schiedsmann, stellvertretender Schiedsmann ist Herr Hans Aschenbach.
Die Schiedsstelle nimmt die Aufgaben der Vergleichsbehörde nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Vorliegen sogenannter Privatklagedelikte wahr. Die Erhebung dieser Klage ist erst zulässig, nachdem von der Schiedsperson die Sühne erfolglos versucht worden ist. Dies betrifft insbesondere Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
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