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Die Aufgaben des Stadtrates von Zella-Mehlis

Die Stadträtinnen und -räte entscheiden zusammen über die Aufgaben der Stadt, es sei denn, der Rat hat die Entscheidung einem speziellen Ausschuss übertragen oder es ist die Aufgabe des Bürgermeisters.

Der Stadtrat behält sich außerdem das Recht vor, über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden, die mit der täglichen Verwaltung der Stadt zu tun haben.

Dazu gehören:
  • die Festlegung von Gebühren und Preisen

  • die Zustimmung zur Ernennung, Versetzung, Ruhestand oder Entlassung von höheren Beamten

  • die Anstellung, Beförderung und Kündigung von Angestellten

  • die Entscheidungen über den Kauf, Verkauf und die Verpfändung von Besitz (vor allem Grundstücke)

  • Beschlüsse über die Gründung und Teilnahme an Zweckverbänden

So arbeiten die Ausschüsse

Notwendige Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt werden im Stadtrat und in den Ausschüssen getroffen. Die Ausschüsse setzen sich entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat zusammen.

Welche Entscheidungen welches Gremium trifft, regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat sowie die Ausschüsse der Stadt Zella-Mehlis. Sofern der Stadtrat in einer Angelegenheit die letzte Entscheidung zu treffen hat, gibt der jeweilige Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat. In allen anderen Fällen entscheidet der jeweilige Ausschuss.

Die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Ausschüsse der Stadt Zella-Mehlis

Auszug aus dem Aufgabenkatalog

  • Koordination der Arbeit der anderen Ausschüsse

  • Übernimmt die Vorberatung von Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten

  • Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung

  • Angelegenheiten der öffentlichen Einrichtungen

  • Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung

  • Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Vorbereitung der Haushaltssatzung

  • Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen

  • Begleitung der Haushaltsführung der Stadt

Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.

Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011

Auszug aus dem Aufgabenkatalog

  • Übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss

  • Stadtentwicklungsplanung

  • Aufnahme von städtischen Maßnahmen des Hoch-, Tief-, und Gartenbaus in die Haushaltsplanung

  • Stellungnahmen der Stadt zu Plänen und Programmen der Landes-, Regional-, und Gebietsentwicklungsplanung

  • Stellungnahmen der Stadt in Planfeststellungsverfahren

  • Projektentwicklung städtischer Baumaßnahmen die im Vermögenshaushalt veranschlagt sind

  • Auslobung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe

  • Beauftragung und Mitwirkung zur Erstellung von Konzepten der Stadtentwicklung

  • Städtebauliche Rahmenplanung und Brachflächenmanagement

  • Analyse und Vorschläge zur Verkehrsentwicklung und Parkraumgestaltung

Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.

Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011

Auszug aus dem Aufgabenkatalog

  • Pläne, Programme, Satzungen und Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage des Bau-Gesetzbuches z. B. Flächennutzungsplan

  • Projektgenehmigungen

  • Die Zustimmung der Gemeinde zu Anträgen und vorläufigen Entscheidungen für den Bau von Wohnhäusern, Gewerbebauten und kleinen zusätzlichen Gebäuden/Nebenanlagen

  • Stellungnahmen der Stadt zu Umweltangelegenheiten anderer Behörden

  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Umweltschutzes, der Abfallbehandlung und Entsorgung, des Gewässerschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abwasseraufbereitung etc.

  • Alle zur Durchführung städtischer Baumaßnahmen erforderlichen Entscheidungen, soweit eine Projektgenehmigung durch den Bauausschuss vorliegt

Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.

Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011

Auszug aus dem Aufgabenkatalog

  • Konzeption einer mittelfristigen Bedarfsplanung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, und Altenbetreuung der Stadt

  • Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung oder erhebliche Einschränkung des Betriebes von Sportstätten und kulturellen Einrichtungen (z. B. Museen und Stadtbücherei)

  • Investitionskonzeption für denkmalgeschützte Objekte der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Bau-Ausschuss

  • Spiel- und Sportstättenplanung

  • Vergabe von Sonderzuschüssen

  • Angelegenheiten des Tourismus

  • Zuschüsse für städtische Vereine im Rahmen des Haushaltsplanes

  • Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen des Haushaltsplanes

Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.

Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011

Auszug aus dem Aufgabenkatalog

Der Rechnungsprüfungsausschuss, dem durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin die Jahresrechnung vorzulegen ist, (§80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung) prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen nach den Kriterien Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Prüfergebnisse werden unverzüglich dem Stadtrat und der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis gegeben.

Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.

Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011

Alle Infos zu den Ratssitzungen und Ausschüssen

Für ein Maximum an Transparenz bei der Arbeit des Stadtrates sowie der Ausschüsse können Sie sich jederzeit über die anstehenden Stadtratssitzungen, über die Mandatsträger sowie deren Aufteilung in den Ausschüssen, Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüsse informieren.