Gemeinsam gestalten wir Zella-Mehlis
Die Aufgaben des Stadtrates von Zella-Mehlis
Die Stadträtinnen und -räte entscheiden zusammen über die Aufgaben der Stadt, es sei denn, der Rat hat die Entscheidung einem speziellen Ausschuss übertragen oder es ist die Aufgabe des Bürgermeisters.
Der Stadtrat behält sich außerdem das Recht vor, über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden, die mit der täglichen Verwaltung der Stadt zu tun haben.
Dazu gehören:
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So arbeiten die Ausschüsse
Notwendige Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt werden im Stadtrat und in den Ausschüssen getroffen. Die Ausschüsse setzen sich entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat zusammen.
Welche Entscheidungen welches Gremium trifft, regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat sowie die Ausschüsse der Stadt Zella-Mehlis. Sofern der Stadtrat in einer Angelegenheit die letzte Entscheidung zu treffen hat, gibt der jeweilige Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat. In allen anderen Fällen entscheidet der jeweilige Ausschuss.
Die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Ausschüsse der Stadt Zella-Mehlis
Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Koordination der Arbeit der anderen Ausschüsse
Übernimmt die Vorberatung von Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten
Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung
Angelegenheiten der öffentlichen Einrichtungen
Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Vorbereitung der Haushaltssatzung
Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen
Begleitung der Haushaltsführung der Stadt
Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.
Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011
Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss
Stadtentwicklungsplanung
Aufnahme von städtischen Maßnahmen des Hoch-, Tief-, und Gartenbaus in die Haushaltsplanung
Stellungnahmen der Stadt zu Plänen und Programmen der Landes-, Regional-, und Gebietsentwicklungsplanung
Stellungnahmen der Stadt in Planfeststellungsverfahren
Projektentwicklung städtischer Baumaßnahmen die im Vermögenshaushalt veranschlagt sind
Auslobung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe
Beauftragung und Mitwirkung zur Erstellung von Konzepten der Stadtentwicklung
Städtebauliche Rahmenplanung und Brachflächenmanagement
Analyse und Vorschläge zur Verkehrsentwicklung und Parkraumgestaltung
Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.
Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011
Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Pläne, Programme, Satzungen und Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage des Bau-Gesetzbuches z. B. Flächennutzungsplan
Projektgenehmigungen
Die Zustimmung der Gemeinde zu Anträgen und vorläufigen Entscheidungen für den Bau von Wohnhäusern, Gewerbebauten und kleinen zusätzlichen Gebäuden/Nebenanlagen
Stellungnahmen der Stadt zu Umweltangelegenheiten anderer Behörden
Grundsätzliche Angelegenheiten des Umweltschutzes, der Abfallbehandlung und Entsorgung, des Gewässerschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes, der Abwasseraufbereitung etc.
Alle zur Durchführung städtischer Baumaßnahmen erforderlichen Entscheidungen, soweit eine Projektgenehmigung durch den Bauausschuss vorliegt
Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.
Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011
Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Konzeption einer mittelfristigen Bedarfsplanung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, und Altenbetreuung der Stadt
Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung oder erhebliche Einschränkung des Betriebes von Sportstätten und kulturellen Einrichtungen (z. B. Museen und Stadtbücherei)
Investitionskonzeption für denkmalgeschützte Objekte der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Bau-Ausschuss
Spiel- und Sportstättenplanung
Vergabe von Sonderzuschüssen
Angelegenheiten des Tourismus
Zuschüsse für städtische Vereine im Rahmen des Haushaltsplanes
Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen des Haushaltsplanes
Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.
Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011
Auszug aus dem Aufgabenkatalog
Der Rechnungsprüfungsausschuss, dem durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin die Jahresrechnung vorzulegen ist, (§80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung) prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen nach den Kriterien Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Prüfergebnisse werden unverzüglich dem Stadtrat und der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis gegeben.
Dieser Ausschuss übernimmt die Vorberatung sowie in einigen Angelegenheiten auch den Beschluss.
Quelle: Stadt Zella-Mehlis Ortsverfassungsrecht, Stand 2011