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Das Stadtarchiv Zella-Mehlis

Unser Stadtarchiv ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtverwaltung für alle Fragen des Archivwesens und der langen Stadtgeschichte von Zella-Mehlis. Das Stadtarchiv erschließt seine Bestände, schützt sie vor Verfälschung, Beschädigung sowie Zerfall und macht sie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich. Zur Ergänzung der historischen Archivbestände sammelt das Archiv Unterlagen verschiedenster Art und Herkunft. Solche können auch von Dritten angeboten werden.

Wir bitten vor Besuch des Stadtarchivs um telefonische Terminvereinbarung!
Kontakt

Frau Sandy Werner
Archivarin

Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Tel.: +49 (0) 3682 / 852 147

s.werner@zella-mehlis.de

Verwaltungsarchiv und Historisches Archiv

Das Stadtarchiv gliedert sich in zwei Teile, das Verwaltungsarchiv und das Historische Archiv. Das historische Archiv geht für die Vorgängerstadt Mehlis bis ins 16. und für Zella St. Blasii bis ins 18. Jh. zurück. Die Überlieferung der Stadt Zella-Mehlis beginnt mit ihrer Gründung am 01.04.1919. Im Verwaltungsarchiv werden die im Geschäftsgang der Stadtverwaltung erwachsenen Altunterlagen für die Dauer ihrer gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Dienststellen verwahrt, wobei die rechtliche Zuständigkeit aber weiterhin bei diesen verbleibt. Danach werden die Unterlagen entweder vernichtet oder aufgrund ihres Informationswertes in das Historische Archiv übernommen, wo sie dauerhaft aufbewahrt werden und das Stadtarchiv die rechtliche Zuständigkeit übernimmt.

Aufgabenschwerpunkte
  • Verwaltung und Sicherung des Archivgutes

  • Beratung der Behörden zu Fragen der Archivierung

  • Sammlung von nichtamtlichen Dokumenten zur Ergänzung der Archivbestände

  • Beantwortung von Anfragen und Erteilung von Auskünften

  • Benutzerbetreuung

  • Veröffentlichungen, Präsentationen und Archivpädagogik

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Nutzung von Archivgut. Bei der Benutzung sind die urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Vorschriften sowie die schutzwürdigen Belange Dritter und besondere Schutzfristen zu beachten. Grundlage für die Benutzung von Archivgut ist die Archivsatzung des Stadtarchives Zella-Mehlis und das Thüringer Archivgesetz. Die Kosten für die Nutzung der Serviceangebote des Archivs richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Archivsatzung bzw. der Verwaltungskostensatzung der Stadtverwaltung Zella-Mehlis.

Archivgut ist erst nach Ablauf bestimmter Schutzfristen, im Regelfall 30 Jahre nach Schließung der Akte, öffentlich einsehbar (sh. § 9 der Archivsatzung Zella-Mehlis bzw. § 17 des Thür. Archivgesetzes). Im Einzelfall auf Antrag können Schutzfristen verkürzt werden (näheres siehe in den gesetzlichen Grundlagen). Unterlagen des Verwaltungsarchives können nur mit Genehmigung der rechtlich zuständigen Dienststelle eingesehen werden.

Das Stadtarchiv kann nach Auftrag mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Archivgut erteilen. Eine schriftliche Anfrage kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Bitte geben Sie dabei auch Ihre Postanschrift an. Zu beachten ist, dass für Auskünfte Gebühren anfallen können – auch bei erfolglosen Ermittlungen.

Es besteht die Möglichkeit, Kopien und elektronische Reproduktionen zeitnah anfertigen zulassen, wenn es der Erhaltungszustand der Archivalien zulässt. Archivalien können nicht ausgeliehen werden, Bücher der Archivbibliothek je nach Seltenheit und Zustand aber schon. Fotografieren von Akten ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch das Stadtarchiv möglich.

Die wichtigsten genealogischen Quellen hier sind die Personenstandsunterlagen ab 1876, ab 1898 auch der Gemeinde Benshausen. Ab Ende des 19. Jahrhunderts sind auch Meldeunterlagen unvollständig überliefert.

Interessant sind außerdem die gedruckten Adress- und Einwohnerbücher, Mehlis 1897/87, Zella 1913, Zella-Mehlis 1925, 1929, 1932/33, 1937/38 und 1949/50.

Aus dem 18. Jahrhundert ist für Mehlis ein Erbzinsbuch mit Nachnamen von A bis K erhalten, für das 19. Jahrhundert sind Ab- und Zuschreibebücher von 1864 bis1866 eine wertvolle Quelle. Auch sogenannte Urlisten und Bürgersteuerbücher von 1939 bis 1947 sind geeignete Quellen. Darüber hinaus gibt es noch mehr Einzelakten, die u. U. weiterhelfen können.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte oder Recherchen zu Personen den Datenschutz- und Archivgesetzen unterliegen im Einzelfall evaluiert werden.

Die Bauaktenüberlieferung geht fast vollständig bis in die Zeit um 1880 zurück. Bei Vorlage eines Besitznachweises oder einer Vollmacht von Eigentümer oder Eigentümerin können diese Akten gegen eine Benutzungsgebühr von 15,00 Euro je Akte zzgl. eventueller Kopierkosten eingesehen werden.

Im Stadtarchiv Zella-Mehlis sind leider keine Schulunterlagen dieser Art überliefert. Verwiesen sei auf die jetzt existierenden Schulen, die zum Teil noch Altunterlagen ihrer Vorgängerinstitutionen verwahren. Für die Berufsschulen sei auf das Staatsarchiv Meiningen verwiesen.