Wahlen 2024
Wahlportal der Stadt Zella-Mehlis
Herzlich willkommen auf dem Wahlportal der Stadt Zella-Mehlis
Nachfolgend finden Sie die Informationen im Rahmen der Wahlen des Jahres 2024.
Meldung zur/zum freiwilligen Wahlhelfer/in für die Wahlen am 1. September 2024
FAQ zu den Wahlen 2024
Kommunalwahl (26. Mai 2024)
Europawahl (9. Juni 2024)
Landtagswahl (1. September 2024)
Personalausweis
Wahlbenachrichtigungskarte
Wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist (Bundestags- und Landtagswahl)
Mit Ausnahme der Europawahl und der Kommunalwahl, bei der schon mit 16 Jahren gewählt werden darf
Rathaus Zella-Mehlis
Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis
Kleiner Sitzungssaal (Raum Nr. 106)
Schulen Zella-Mehlis
Grundschule "Friedrich Schiller"
Schillerstraße 21. 98544 Zella-Mehlis
Raum Nummer 104 und 106
"Lutherschule"
Forstgasse 4, 98544 Zella-Mehlis
Musikraum Raum Nummer 114 / Raum Nummer 112
Gymnasium "Heinrich Ehrhardt"
Alte Straße 69, 98544 Zella-Mehlis
Raum Nummer 0-2-07 und 0-2-09
Benshausen
Dorfgemeinschaftshaus Benshausen
Benshäuser Straße 10, 98544 Zella-Mehlis OT Benshausen
Kindertagesstätten
KITA Feldgasse
Feldgasse 26, 98544 Zella-Mehlis
Gelbe Spatzen / Personalraum
Kindertagesstätte Rodebach
Rodebachstraße 77f, 98544 Zella-Mehlis
Turnraum
Briefwahllokale
Rathaus
ab dem 06. Mai 2024 im Großen Saal (während der regulären Öffnungszeiten)
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis können Sie sich die Unterlagen zur Briefwahl im Rathaus abholen oder Sie kreuzen auf der Wahlbenachrichtigungskarte an, dass Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt werden.
Die Briefwahl kann auch vor Ort durchgeführt werden.
Aufgaben der Wahlhelfer
Sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
Sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
Ausgabe des Stimmzettels
Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel
Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmenabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
Zählung der Wähler
Zählung der Stimmen
Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten „Schnellmeldung“, die an die Stadtverwaltung weitergeleitet wird
Wer mitmachen möchte, meldet sich am besten per E-Mail.