Vorbereitung für den Winterdienst: Halteverbote beachten
Die Mitarbeiter vom Stadtservice treffen dieser Tage die Vorbereitungen für den Winterdienst. Dafür ist es wie in den vergangenen Jahren erforderlich, an bestimmten Straßen im Stadtgebiet das sogenannte Winter-Halteverbot einzurichten, sodass die Räum- und Streufahrzeuge dort fahren können, sobald es die Witterungsbedingungen notwendig machen. Ab Montag, 17. November, darf in diesen Straßen aus Platzgründen bis zum Frühjahr nicht geparkt werden – es gelten die Verkehrsregelungen vor Ort.
Folgende Straßen sind betroffen:
Am Sportplatz
August-Bebel Straße
Böhmerbergstraße
Albrechtser Weg
Märzenberg
Regenbergstraße
Bergstraße
Kleintiegel
Beethovenstraße
Blasiusstraße
Carl-Reuß-Straße
Bockigter Stein
Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung gebeten.
Die Einbahnstraßenregelung ist bei dieser Maßnahme nicht betroffen. Diese wird erst umgesetzt, wenn Schnee gefallen ist und zu Einschränkungen führt.