Ruhezeiten sind keine Empfehlung - sie sind Vorschrift

Die Sommerzeit ist immer auch verbunden mit den verschiedensten Arbeiten im Freien. Gartenfreunde kümmern sich um ihr Idyll und manch einer werkelt in seiner Freizeit am Haus. Für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis und aus Rücksichtnahme auf andere sind dabei die Ruhzeiten einzuhalten.
Diese sind wie folgt für Zella-Mehlis in Paragraf 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt:
Werktags:
12 bis 13 Uhr Mittagsruhe
20 bis 22 Uhr Abendruhe
22 bis 6 Uhr Nachtruhe
Sonn- und Feiertags:
ganztägig
Zu diesen Zeiten beziehungsweise Tagen gilt beispielsweise motorbetriebene Handwerks- und Gartengeräte wie Schleifmaschinen, Sägen und Rasenmäher ruhen zu lassen.
Mehr Informationen sowie die Rechtsgrundlage finden Sie hier.