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Veröffentlicht am 20.06.2025

Ruhezeiten sind keine Empfehlung - sie sind Vorschrift

Die Sommerzeit ist immer auch verbunden mit den verschiedensten Arbeiten im Freien. Gartenfreunde kümmern sich um ihr Idyll und manch einer werkelt in seiner Freizeit am Haus. Für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis und aus Rücksichtnahme auf andere sind dabei die Ruhzeiten einzuhalten.

Diese sind wie folgt für Zella-Mehlis in Paragraf 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt:

Werktags:
  • 12 bis 13 Uhr Mittagsruhe

  • 20 bis 22 Uhr Abendruhe

  • 22 bis 6 Uhr Nachtruhe

Sonn- und Feiertags:
  • ganztägig

Zu diesen Zeiten beziehungsweise Tagen gilt beispielsweise motorbetriebene Handwerks- und Gartengeräte wie Schleifmaschinen, Sägen und Rasenmäher ruhen zu lassen.

Mehr Informationen sowie die Rechtsgrundlage finden Sie hier.

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