Winter-Halteverbote in Kraft

Der Winter steht vor der Tür – aus diesem Grund ist es wieder erforderlich, an bestimmten Stellen im Stadtgebiet das Winter-Halteverbot einzurichten. Hier darf aus Platzgründen bis zum Frühjahr nicht geparkt werden – es gelten die Verkehrsregelungen vor Ort.
Folgende Straßen sind betroffen:
Am Sportplatz
August-Bebel Straße
Böhmerbergstraße
Albrechtser Weg
Märzenberg
Regenbergstraße
Bergstraße
Kleintiegel
Albert-Schweizer Straße
Beethovenstraße
Blasiusstraße
Carl-Reuß-Straße
Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Die Einbahnstraßenregelung wird erst umgesetzt, wenn Schnee gefallen ist und zu Einschränkungen führt.