Was bei der Müllentsorgung zu beachten ist

Aus aktuellem Anlass verweisen der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) und die Stadt Zella-Mehlis als Standortkommune darauf, was bei der Müllentsorgung und bei der Anlieferung an der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) zu beachten ist.
Zunehmend werden unter der Vielzahl der Anlieferungen an der RABA Zella-Mehlis verschiedene Abfälle registriert, die nicht in die Anlage gehören, teilt Geschäftsleiter Marius Stöckmann mit. In der RABA am Schießstand in Zella-Mehlis darf nur Restmüll entsorgt werden. „Das heißt, alles, was brennbar und ungefährlich ist und vor allem das, was keine Wertstoffe sind und über keinen anderen Weg im Recyclingsystem und der Abfallwirtschaft entsorgt werden kann“, erläutert er.
In den vergangenen Jahren habe beispielsweise die nicht korrekte Entsorgung von Elektrogeräten und Akkus zugenommen. Der bundesweite Trend mache auch vor Zella-Mehlis nicht Halt. Die zunehmende Beliebtheit von E-Bikes sei auch in der Abfallwirtschaft spürbar, jedoch fehle die Politik, die entsprechende Rücknahmesysteme für die Akkus anbiete. In der Folge werden diese im gewöhnlichen Hausmüll entsorgt oder landen in der RABA. „Oftmals ist es dem Verbraucher vielleicht gar nicht bewusst, dass Elektronik verbaut ist, beispielsweise in blinkenden Schuhsohlen oder Kinderspielzeug. Aber zum Elektroschrott gehört viel mehr als nur das, wo ein Kabel dran ist“, macht Marius Stöckmann beispielhaft deutlich. Auch Gasflaschen für etwa Heliumballons, ebenso Batterien, Farben, Lacke und Verdünnungsmittel gehören nicht in die RABA. Hier reicht beim Verladen des Mülls oft schon ein kleiner Funke, sodass sich dieser entzündet.
So war es vermutlich auch am 25. August passiert, dass ein mit Sperrmüll beladener Lkw auf einer Fahrt in Zella-Mehlis in Brand geraten war. Der Fahrer lenkte das Fahrzeug geistesgegenwärtig zum Wertstoffhof, wo der brennende Sperrmüll abgeladen und durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte. Dennoch entstand ein erheblicher Sachschaden.
Ein weiteres Beispiel für kostspielige Einsätze aufgrund unsachgemäß entsorgten Mülls sind in der RABA abgeladene großvolumige Wurzeln. „Diese brennen nicht vollständig ab und verstopfen den Schacht, über den die Schlacke abgeführt wird. Für uns bedeutet das, die Anlage anzuhalten und den Schacht freizuräumen“, erklärt der Geschäftsleiter die Auswirkungen auf die Abläufe in der Anlage und hält fest: „Die Kosten für den unsachgemäß entsorgten Müll tragen wir alle zusammen“.
Private und gewerbliche Kunden der RABA haben die Möglichkeit, sich bei der Abfallberatung des ZASt zu erkundigen. Die Abfallberatung des ZASt ist telefonisch erreichbar unter 03682/4788106 und per E-Mail an: abfallberater@zast.info.
Weiterhin steht das Landratsamt des Landkreises bei Fragen rund um Abfallentsorgung mit dem Bereich Abfallwirtschaft, telefonisch erreichbar unter 03693/485 – 8368, zur Verfügung und informiert auch in monatlich veröffentlichten Abfalltipps über korrekte Entsorgung.