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Veröffentlicht am 11.08.2026

Containerplätze sind keine Müllablageplätze

Ob abgeladene Müllsäcke oder weggeworfene Kisten mit Unrat – immer wieder müssen die Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtservice/Bauhof illegal weggeworfenen Müll wegräumen und korrekt entsorgen. Dieser wird einfach rücksichtslos an öffentlichen Mülleimern, im Wald oder an Fußwegen liegengelassen oder – so wie jüngst geschehen – an Containerplätzen abgestellt. Erst kürzlich waren mehr als 15 vollgestopfte blaue Müllsäcke gut versteckt hinter den Glascontainern in der Schönauer Straße abgelegt worden. Illegale Müllablagerungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden.

Für die Mitarbeiter und die Stadt bedeutet die Müllentsorgung nicht nur einen erheblichen Aufwand, die Kosten für die korrekte Entsorgung trägt die Stadt.

Aus diesem Grund weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Müll über die bekannten Entsorgungsmöglichkeiten und Mülltonnen zu entsorgen ist. Zum Beispiel: Hausmüll gehört in die Restmülltonne, Umverpackungen in den gelben Sack, Glas in die Glascontainer, Kleidung in die Kleiderspende. Die Wertstoffcontainer sind nicht dafür vorgesehen, dass dort Müllsäcke abgeliefert werden!

Ebenfalls gut zu wissen: In die Glascontainer gehören weder Glühlampen noch Bleiglas, Fensterglas, Steingut, Keramik oder Porzellan. Diese Stoffe müssen über den Hausmüll entsorgt werden. Und sind die Container bereits voll, darf der Müll nicht davor abgestellt werden.

Abschließend weisen wir auf die gegenseitige Rücksichtnahme hin: An den Wertstoffcontainern gibt es festgelegte Einwurfzeiten: Montag bis Samstag 7 bis 12 und 13 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf nicht erlaubt.

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