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Veröffentlicht am 27.06.2025

Aufgepasst in verkehrsberuhigten Zonen: So Parken Sie richtig

Im Stadtgebiet gibt es mehrere verkehrsberuhigte Zonen und dort gelten für alle Verkehrsteilnehmer besondere Regelungen. So gilt beispielsweise für Auto-, Moped- und Motorrad-, aber auch Fahrradfahrer die Schrittgeschwindigkeit. Weiterhin dürfen Anwohner und Verkehrsteilnehmer nur in den markierten Flächen parken. Auch ein kurzzeitiges Halten vor Ladengschäften ist nur dann erlaubt, wenn es dort ausgewiesen Parkflächen gibt. Der Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit weist darauf hin, dass alle Verkehrsteilnehmer diese Regel unbedingt einhalten müssen, denn nur so werden wichtige Zufahrten für Feuerwehr und Krankenwagen sowie die Rettungswege für den Falle eines Falles freigehalten.

Zu den verkehrsberuhigten Zonen im Stadtgebiet gehören der Bereich um den Zellaer Markt mit Wiesenstraße, Brunnenstraße und Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, der Mehliser Markt und die Rathausstraße vor dem Rathaus.

Der Kommunale Vollzugs- und Ordnungsdienst wird in diesen Bereichen in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt Kontrollen durchführen, um Autofahrer für die Thematik zu sensibilisieren.

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